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Zuschüsse, Fördermittel und Programme für Energiesparhäuser von KfW, Bund, Ländern, Kommunen und Stadtwerken:
Ein Zuschuss besteht in einer partiellen Rückzahlung eines Bankkredites, der für den Bau/ Einkauf des Hauses oder Einkauf der Wohnung gezogen wurde.
1. Kosten, die man über einen Kredit mit dem Zuschuss finanzieren kann: Einkauf und Montage der Konstruktionselemente eines Gebäudes (z.B. Isolierungsmaterialien für Wände, Decken, Dächer, Fußböden, Fenster und Türen)
2. Einkauf und Montage der Lüftungsanlage mit einer Wärmerückgewinnung: Einkauf und Montage der Heizungsanlage, Bereitstellung vom Warmwasser, des Wassers- und Abwassersystems und der elektrischen Anlage.
KfW-Förderprogramm 153
Beim Neubau oder Ersterwerb eines KfW-Effizienzhauses 55, 40 oder 40 Plus. Beim Neubau sind die Bau- und Baunebenkosten (ohne Grundstückskosten) sowie die Kosten der Beratung, Planung und Baubegleitung förderfähig. Beim Kauf wird der Kaufpreis für das Wohngebäude (ohne Grundstückskosten) gefördert. Der Kredit übernimmt 100 Prozent der Baukosten, bis zu 100.000 Euro pro Wohneinheit.
KfW-Effizienzhaus 40 Plus beträgt dieser fünfzehn Prozent der Darlehenssumme (bis zu 15.000 Euro pro Wohneinheit)
KfW-Effizienzhaus 40 zehn Prozent (bis zu 10.000 Euro pro Wohneinheit)
KfW-Effizienzhaus 55 fünf Prozent (bis zu 5.000 Euro pro Wohneinheit).
KfW-Förderprogramm 124/134 – Kredite
Baukindergeld (424) – Zuschuss
Zuschuss in Höhe von 1.200 Euro pro Jahr für jedes Kind unter 18 Jahren, über einen Zeitraum von maximal 10 Jahren.
KfW-Förderung: altersgerecht umbauen (455 und 159)
Der Zuschuss kann 10 bis 12,5 Prozent der förderfähigen Kosten betragen. Der maximale Zuschuss liegt zwischen 5.000 und 6.250 Euro pro Wohneinheit. Die förderfähigen Investitionskosten liegen zwischen 2.000 und 50.000 Euro. Für den Zuschuss müssen also mindestens 2.000 Euro in den altersgerechten Umbau investiert werden.
Förderprogramm: BAFA - Marktanreizprogramm Erneuerbare Energien: Wärmepumpe
Luftwärmepumpe: Die Basisförderung beträgt bis zu 40 Euro je kW installierter Nennwärmeleistung, mindestens jedoch 1.300 - 1.500 Euro.
Link zur Quelle: https://www.co2online.de/foerdermittel
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